Rechte und V.der Fahrgäste
Der Fahrgast hat das Recht auf:
- rechtzeitige genaue Information, was die Dienstleistungen unterwegs und die Reisestrecke betrifft.
- Kompensation bzw. Erstattung im Schadensfall (bei Gepäckschäden oder gesundheitlichen Schäden)
- die Erfüllung aller Verpflichtungen des Beförderungsunternehmens Deklaration des Wertes seiner Gepäckstücke bei deren Abgabe
- Die Haftung für Gepäckschaden ist auf 150 € pro Gepäckstück begrenzt (falls deren Wert nicht anders deklariert wurde.)
Der Fahrgast ist verpflichtet:
- Seinen Platz im Bus einzunehmen, falls er im Fahrschein festgelegt ist.
- Seinen Fahrschein bis zum Ende der Reise aufzubewahren
- Die Regelungen der Zoll und der Grenzpolizei zu berücksichtigen
- Bei der Zollkontrolle aus dem Bus mit allem Gepäck auszusteigen und sein Gepäck im Zollgebäude zur Kontrolle vorzuzeigen; der Bus wartet zum Einstieg auf der anderen Seite des Zollgebäudes.
- Zu beachten, dass die oberen Regale nur für leichteres Handgepäck bestimmt sind
- Zu seiner eigenen Sicherheit kochendes Wasser nur während des Aufenthalts an Haltestellen zu benutzen
- Müll in Plastiktüten aufzubewahren und an Haltestellen selbst zu entsorgen
- Für die selbst verursachten Schaden am Bus zu haften
Es ist verboten:
- Änderungen in Fahrscheinen vorzunehmen und Fahrscheine auf andere zu übertragen
- Gepäck in den Durchgang oder auf den Sitz zu stellen
- Den Busfahrer während der Fahrt abzulenken
- Während der Fahrt im Durchgang zu stehen oder zu gehen
- Im Bus zu rauchen oder Spirituosen zu trinken
- an den Staatsgrenzen Foto- oder. Videoaufnahmen machen
Das Beförderungsunternehmen haftet nicht für Abweichungen von Fahrzeitplan aufgrund Höherer Gewalt.