Der Busfahrer ist berechtigt:
- die Einhaltung der Beförderungsregeln durchzusehen
- die Fahrkarten beim Einstieg der Fahrgäste zu kontrollieren
- das Gepäck an Haltestellen anzunehmen bzw. auszugeben
- die Haltestellen und die Zeit des Aufenthalts anzukündigen
- auf die Grenzkontrollen- und Zollregelungen hinzuweisen
- einen Fahrgast an der nächstfolgenden Haltestelle von der Weiterfahrt auszuschließen oder ihm den Einstieg zu verweigern, falls er gegen die Beförderungsregelungen verstößt und dadurch die anderen Fahrgäste gefährdet.
Zuverlässigkeit, Service und Aufmerksamkeit für unsere Fahrgäste!